Kinderschutz
UN-Kinderrechtskonvention
Die UN-Kinderrechtskonvention mit ihren grundlegenden Prinzipien bildet das Fundament der Arbeit von MyGatekeeper. Gemäß Kinderrechtskonvention stehen allen Kindern Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte zu. Diese Rechte sind nicht voneinander zu trennen. Auch wenn die Kinderschutzrichtlinie einen besonderen Fokus auf den Schutz vor Gewalt legt, sind die anderen Rechte als Rahmen mitzudenken.
Wie wir Kinder stärken
Wir gestalten unsere Angebote für Kinder, Jugendliche, Eltern und alle anderen Personengruppen, die am schulischen und außerschulischen Bildungsprozess von Kindern beteiligt sind - mit dem Ziel, eine digitale, vernetzte Lernkultur aufzubauen.
Im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention haben wir unseren Verhaltenskodex zum Umgang mit Kindern entwickelt.
Unsere Haltung
Wir handeln transparent und legen großen Wert auf Wertschätzung, Respekt und Empathie. Wir schaffen Rahmenbedingungen, die Struktur und Unterstützung bieten, und wir agieren als Vorbilder für eine gewaltfreie Kommunikation.
Wir achten die individuellen Bedürfnisse der Kinder und pflegen einen verantwortungsbewussten Umgang mit Nähe und Distanz. Unsere pädagogische Arbeit ist altersgemäß gestaltet und wir halten uns strikt an gesetzliche Vorgaben wie die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) und das JuSchG (Jugendschutzgesetz).
Transparente, klare und nachvollziehbare Regeln erarbeiten wir partizipativ zusammen mit den Kindern und Jugendlichen. Wir handeln vorurteilsbewusst und frei von Diskriminierung. Unser pädagogisches Handeln reflektieren wir kontinuierlich, um die individuelle Entwicklung der Kinder bestmöglich zu unterstützen.
Überdenkenswertes Verhalten
In unserem pädagogischen Ansatz legen wir Wert auf respektvolle und unterstützende Verhaltensweisen. Dementsprechend gibt es Verhaltensweisen, die wir als "überdenkenswert" bezeichnen und bewusst vermeiden:
Wir verzichten darauf, persönliche Gegenstände der Kinder als Erziehungsmaßnahme abzunehmen. Stattdessen setzen wir auf positive Verstärkung und Dialog.
Zum Schutz und Beruhigen eines Kindes nehmen wir es nicht vorübergehend aus der Gruppe heraus. Wir bevorzugen es, das Kind innerhalb der Gruppe zu unterstützen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Bei groben oder wiederholten Regelverstößen schließen wir Kinder nicht von Ausflügen und Aktivitäten aus und lassen sie auch nicht von den Eltern abholen. Unser Ziel ist es, integrative und lösungsorientierte Ansätze zu verfolgen, die das Kind in die Gemeinschaft einbinden.
Wir halten Kinder nicht zum Selbst- oder Fremdschutz fest. Stattdessen setzen wir auf präventive Maßnahmen und eine Umgebung, die Sicherheit und Wohlbefinden fördert.
Zum Schutz und zur Gefahrenabwehr schließen wir Kinder nicht ein. Wir suchen nach alternativen Methoden, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Um die Aufmerksamkeit der Kinder zu erlangen, erheben wir nicht unsere Stimme. Wir arbeiten daran, durch ruhige und klare Kommunikation das Interesse und die Beteiligung der Kinder zu sichern.
Diese Überlegungen spiegeln unseren Einsatz für eine gewaltfreie, respektvolle und unterstützende Pädagogik wider, die die Rechte und das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellt.
Verbotenes Verhalten
In unserem pädagogischen Ansatz gibt es klare Verhaltensweisen, die bei uns streng verboten sind, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten:
Wir wenden keine seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt an. Unser Umgang basiert auf Respekt und Empathie.
Kinder zum Essen zu zwingen ist bei uns nicht erlaubt. Wir fördern eine positive und unterstützende Esskultur.
Das Verweigern von Grundbedürfnissen wie Essen, Trinken und Toilettengängen ist streng untersagt. Wir sorgen dafür, dass alle Grundbedürfnisse jederzeit erfüllt werden.
Wir üben keine manipulative Macht aus. Unsere pädagogische Arbeit basiert auf Transparenz und Fairness.
Das Fotografieren von Kindern und Jugendlichen mit privaten digitalen Medien ist verboten. Der Schutz der Privatsphäre hat bei uns oberste Priorität.
Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen über private Netzwerke ist nicht gestattet. Wir halten uns an professionelle Kommunikationswege.
Das Bevorzugen einzelner Kinder und Jugendlicher ist nicht zulässig. Wir behandeln alle Kinder und Jugendlichen gleich und gerecht.
Private Geldgeschäfte mit Kindern und Jugendlichen sowie das Annehmen oder Geben von Geschenken, die nicht im Arbeitszusammenhang stehen, sind verboten. Wir wahren professionelle Grenzen.
Unerwünschte Berührungen oder körperliche Annäherungen, insbesondere in Verbindung mit dem Versprechen einer Belohnung oder der Androhung von Strafe, sind strikt untersagt. Wir achten stets auf den respektvollen und angemessenen Umgang miteinander.
Diese Regeln dienen dazu, eine sichere und unterstützende Umgebung für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen und unsere pädagogischen Grundsätze zu wahren.
Unsere Fachberatung im Kinderschutz
Barbara Spee berät MyGatekeeper als erfahrene Fachkraft im Kinderschutz, zur Sicherstellung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII sowie zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII.
Frau Spee arbeitet beim Institut für Pädagogik, Systemische Prozessbegleitung und Organisationsberatung (IPSO).