„Nicht das Kind sollte sich der Umgebung anpassen,
sondern wir sollten die Umgebung den Kindern anpassen.“
Maria Montessori
Kinderschutz
Die UN-Kinderrechtskonvention mit ihren grundlegenden Prinzipien bildet das Fundament der Arbeit von MyGatekeeper. Gemäß Kinderrechtskonvention stehen allen Kindern Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte zu. Diese Rechte sind nicht voneinander zu trennen. Auch wenn die Kinderschutzrichtlinie einen besonderen Fokus auf den Schutz vor Gewalt legt, sind die anderen Rechte als Rahmen mitzudenken.
Wie der Kinderschutz bei MyGatekeeper umgesetzt wird, erfahren Sie in unserem Verhaltenskodex zum Umgang mit Kindern:
Wie wir Kinder stärken! Angebote für Kinder, Jugendliche, Eltern und alle anderen Personengruppen, die am schulischen und außerschulischen Bildungsprozess von Kindern beteiligt sind.
Eine digitale, vernetzte Lernkultur
Unsere Haltung
- Kinderrechte sind Grundlage unserer pädagogischen Arbeit
- Transparentes Handeln
- Wertschätzung, Respekt und Empathie Rahmenbedingungen, Struktur und Hilfe bieten
- Vorbilder für eine gewaltfreie Kommunikation
- Individuelle Bedürfnisse achten
- Verantwortungsbewusster Umgang mit Nähe und Distanz
- Altersgemäße Gestaltung pädagogischer Arbeit
- Gesetzliche Vorgaben achten (FSK, JuSchG)
- Partizipative Erarbeitung von transparenten, klaren und nachvollziehbaren Regeln
- Vorurteilsbewusstes Handeln, frei von Diskriminierung
- Reflektieren unseres pädagogischen Handelns
- Die individuelle Entwicklung unterstützen
Überdenkenswertes Verhalten
- Persönliche Gegenstände als Erziehungsmaßnahme abnehmen
- Zum Schutz und zum Beruhigen vorübergehende Herausnahme aus der Gruppe
- Aufgrund von groben/wiederholten Regelverstößen von Ausflügen und Aktivitäten ausschließen bzw. von den Eltern abholen lassen
- Zum Selbst- und Fremdschutz festhalten
- Zur Gefahrenabwehr und zum Schutz einschließen
- Unsere Stimme zur Erlangung von Aufmerksamkeit erheben
Verbotenes Verhalten
- Anwenden seelischer, körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt
- Zum Essen zwingen
- Verweigern von Grundbedürfnissen wie Essen, Trinken und Toilettengängen
- Ausüben von manipulativer Macht
- Fotografieren von Kindern und Jugendlichen mit privaten digitalen Medien
- Kommunizieren über private Netzwerke.mit Kindern und Jugendlichen
- Bevorzugen einzelner Kinder und Jugendlicher
- Private Geldgeschäfte mit Kindern und Jugendlichen und Geschenke, die nicht im Arbeitszusammenhang stehen
- Unerwünschte Berührungen oder körperliche Annäherungen, insbesondere in Verbindung mit dem Versprechen einer Belohnung oder Androhung von Strafe