Das Jahr 2025 begann turbulent mit der Ankündigung von Meta-Gründer Mark Zuckerberg, die Faktenchecks auf den Plattformen des Konzerns zu beenden. Das betrifft Facebook, Instagram und Threads gleichermaßen. Vor knapp zehn Jahren hatte Meta ein Faktencheck-System eingerichtet, das unabhängige Organisationen in verschiedenen Ländern einbezog. Dieses System soll jetzt durch Nutzerkommentare ersetzt werden, ähnlich wie es bei der Plattform X eingeführt wurde. Die Nutzende können dann Anmerkungen zu Inhalten schreiben. Eine unabhängige Prüfung entfällt jedoch.
Darüber hinaus möchte Zuckerburg die Richtlinien vereinfachen und Beschränkungen aufheben. Das gelte für Themen wie Migration und Geschlechterfragen. Auch die Durchsetzung der Regeln soll gelockert werden, indem geringfügige Verstöße künftig erst nach Nutzerbeschwerden geprüft werden. Laut Zuckerburg wären solche Beschränkungen nicht mehr im Einklang mit der öffentlichen Meinung "Wir werden zu unseren Wurzeln zurückkehren, Fehler reduzieren, unsere Regelwerke vereinfachen und die freie Meinungsäußerung auf unseren Plattformen wiederherstellen." (Quelle)
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die des anderen beginnt
Der Begriff Meinungsfreiheit bedeutet, dass jeder Mensch das Recht hat, sich eine eigene Meinung über einen bestimmten Sachverhalt zu bilden und diese auch zu verbreiten. In Artikel 5 des Grundgesetztes heißt es dazu: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Diese Freiheit kann durch andere Gesetze eingeschränkt sein. So heißt es in Artikel 5 des Grundgesetzes weiter: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."
Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass keine Unwahrheiten wie die Leugnung des Holocaust verbreitet werden dürfen. Das Verbreiten von Fake News ist nicht durch die Meinungsfreiheit abgedeckt. Bewusste Lügen, Beleidigungen, Hass und Hetze sind strafbar - auch im digitalen Raum.
Der Digital Services Act
Die EU hat mit dem Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA) einen neuen Rechtsrahmen hergestellt, der für alle EU-Staaten wirksam ist. Kurz gesagt verpflichten diese Regelwerke digitale Dienstleister zu mehr Schutz und Transparenz für Nutzende. Damit wird der Grundsatz klargestellt: Was offline illegal ist, muss auch online illegal sein.
Der DSA gilt seit dem 17. Februar 2024, ohne dass es einer weiteren nationalen Umsetzung durch die Mitgliedstaaten der EU bedarf. Künftig sollen damit Unternehmen stärker in die Verantwortung genommen werden, um Nutzende zu schützen. Online-Anbieter müssen für ein Umfeld sorgen, in dem sich die Menschen sicher im Rahmen der Meinungsfreiheit bewegen und miteinander kommunizieren können. Konkret bedeutet das, dass Anbieter von Online-Plattformen Beschwerde-Meldungen vorrangig behandeln müssen, wenn sie von vertrauenswürdigen Hinweisgebern kommen, zum Beispiel spezialisierte Einrichtungen mit besonderen Fachkenntnissen bei der Erkennung rechtswidriger Inhalte.
Sehr große Plattformen wie X, Facebook und Instagram sind schon seit dem 25. August 2023 verpflichtet, den DSA umzusetzen. Demnach muss eine zentrale Kontaktstelle für Nutzende angegeben werden, die leicht zugänglich ist. Sie müssen außerdem verständlich angeben, nach welchen Kriterien die Empfehlungen und Rankings ihrer Angebote entstehen und Nutzende müssen die Möglichkeit haben, diese Parameter anpassen zu können. Außerdem darf Werbung nicht mehr auf Basis persönlicher Daten, wie die politische Überzeugung oder ethnische Zugehörigkeit, ausgespielt werden. Plattformen, die Minderjährige als Zielgruppe haben dürfen keine zielgerichtete Werbung mehr ausspielen.
Mit dem DSA muss es für Nutzende digitaler Dienste einfacher werden, illegale Inhalte zu melden. Eine sorgfältige Prüfung von Meldungen ist den Unternehmen damit vorgeschrieben. Das Beschwerde-Management muss leicht zugänglich sein und die Entscheidung über eine Beschwerde muss meine Begründung enthalten und darf nicht automatisiert erfolgen.
Kindern und Jugendlichen Orientierung geben
Fest steht, dass in der EU andere, schärfere Regeln für Anbieter digitaler Plattformen gelten, als in den USA. Außerdem kann die EU Bußgelder verhängen, wenn Unternehmen gegen diese Regeln verstoßen. Dennoch bleibt das Internet, insbesondere Social Media, nachweislich ein Raum mit Risiken und Gefahren für Kinder, Jugendliche, aber auch Erwachsene. Dort finden sich aber auch zahlreiche Hilfsangebote
- für Eltern, wie sie ihre Kinder darin unterstützen können, sich sicher im Netz zu bewegen,
- für Lehrkräfte, um Medienbildung in den Schulalltag zu integrieren,
- für Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme mit Cybermobbing, Sextortion, Mediensucht oder Fake News haben.
Bei MyGatekeeper ist es unsere Vision, Menschen dazu zu befähigen, sich sicher und achtsam in der digitalen Welt zu bewegen. Schulen können bei uns aus einem vielfältigen Angebot von Qualifizierung, Schülerworkshops, aber auch Beratung und Organisationsentwicklung schöpfen. Im Rahmen der Förderungen durch die Region Hannover und bundesweit mit dem Chancenbudget (für Startchancen-Schulen) können diese Angebote sogar kostenfrei in Anspruch genommen werden.